Mein Schwerpunkt

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Es ist eine gesetzliche Verpflichtung – das ist eine Tatsache.

Aber es stecken auch große Chancen in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen!

 

Viele schreckt es ab, und doch ist es eine Tatsache: jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, auch die psychischen Belastungen seiner Mitarbeitenden zu erfassen, beurteilen und dokumentieren (§5 Arbeitsschutzgesetz).

 

Damit Ihnen dies gelingt und Sie einen möglichst hohen Nutzen aus dieser Verpflichtung ziehen, unterstütze ich Sie gern! Eine gut durchgeführte Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen bringt nämlich allen einen Gewinn und kann in einem systematischen BGM münden bzw. dort eingebettet werden. Gleichzeitig stellt eine beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen oft schon eine team-entwickelnde Maßnahme dar, die den Zusammenhalt, das Verständnis, die Lösungsorientierung und Motivation stark fördert.

Gemeinsam gestalten wir den Prozess

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir den Prozess der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen folgendermaßen:

  • Festlegung von zu betrachtenden Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermittlung von Stärken und Gefährdungen
  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Gegebenenfalls Definition neuer Ziele, Fortschreibung des Prozesses

Speziell für den Einsatz für die Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen nutze ich ein von der Unfallkasse entwickeltes Instrument zur Gefährdungsbeurteilung. Näheres erfahren Sie hier: Kita + Schule

 

Wir schneiden das Konzept speziell auf die Bedarfe in Ihrem Unternehmen zu!  Sprechen Sie mich an!